Kanzlei Wüsthoff Mannheim


Verkehrsrecht

Ihre Expertinnen und Experten für Verkehrsrecht in Mannheim

Als eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Mannheim beraten wir zu allen Fragen im Verkehrsrecht und vertreten Ihre Interessen engagiert − bundesweit außergerichtlich und gerichtlich. Wir bieten fundierte Interessenvertretung in allen verkehrsrechtlichen Bereichen und setzen unsere langjährige Fachexpertise ein, um Sie in Ihren Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

Unser Team vertritt Sie kompetent mit großem Engagement in strafrechtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts (z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs) sowie bei Führerscheinangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß).

Zudem übernehmen wir für Sie die Regulierung von Personen- und Sachschäden nach einem Autounfall, machen gegenüber der gegnerischen Versicherung Reparaturkosten geltend oder kümmern uns um die Abwicklung sonstiger Schadenspositionen, die Ihnen aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden sind.

Verkehrsrecht


Benötigen Sie kompetenten rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mannheim und Umgebung?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen helfen können. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Da es oftmals schnell gehen muss, bieten wir auch kurzfristige Besprechungstermine an. Unsere Rechtsberatung erfolgt telefonisch, digital per Mail oder Videochat oder vor Ort in unserer Kanzlei in Mannheim.

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Was fällt unter das Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Hierzu gehören unter anderem Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht, Führerscheinangelegenheiten und Bußgeldverfahren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet die Grundlage des Verkehrsrechts und legt Verkehrsregeln fest, die von allen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen befolgt werden müssen. Sie ordnet beispielsweise die Vorfahrtsregeln an, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ampelsignale und das Verhalten bei Fußgängerüberwegen.

Das Verkehrsrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Immer wieder gibt es neue Gesetze und Vorschriften, die Auswirkungen auf Straßenverkehrsteilnehmende haben − Änderungen im Bußgeldkatalog, neue Verkehrsschilder, Anpassungen der StVO oder relevante Änderungen in der Rechtsprechung.

Durch diese Dynamik entwickelt sich das Verkehrsrecht ständig fort, weshalb bei möglicherweise existenzbedrohenden Verfahren unbedingt die Hilfe einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch genommen werden sollte.

Unsere Rechtsberatung deckt das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts ab, das unter anderem diese Themen umfasst:


Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht behandelt alle strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Hierzu gehören beispielsweise das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung. Bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten kann es zu einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft kommen und eine Verurteilung vor Gericht erfolgen.

Es ist ratsam, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, wenn man mit dem Verkehrsstrafrecht konfrontiert wird. Diese sind spezialisiert auf dem Rechtsgebiet und können Sie bei der Verteidigung, der Strafprozessführung und anderen rechtlichen Belangen unterstützen.

Im Verkehrsstrafrecht beraten wir unter anderem zu diesen Themen:

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Trunkenheitsfahrt
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Tötung
  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis


Verkehrszivilrecht

Im Verkehrszivilrecht geht es vor allem um die rechtlichen Folgen nach einem Unfall. Es regelt unter anderem die Haftung für einen entstandenen Sachschaden, die Feststellung der Schuld und die Höhe des Schadensersatzes bei einem Autounfall. Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und bei der Klärung der Haftungsfrage.

Im Verkehrszivilrecht bieten wir eine Interessenvertretung unter anderem in folgenden Bereichen an:

  • Schmerzensgeld
  • Sach- und Personenschäden (Beschädigungen am Fahrzeug, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Heilbehandlungskosten etc.)
  • Sachverständigengutachten und Beweissicherung (auch Übernahme der Kosten für ein privates Sachverständigengutachten)
  • Mietwagenkosten
  • Mehrbedarfsschaden (z. B. infolge unfallbedingter Behinderung)
  • Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden
  • Regulierung durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Zum Verkehrszivilrecht zählt auch allgemeines Verkehrsvertragsrecht wie z. B.:

  • Leasingvertragsrecht
  • Kauf- oder Werkvertragsrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Versicherungsvertragsrecht (z. B. Haftpflicht/Vollkasko)


Führerscheinangelegenheiten

Auch Führerscheinangelegenheiten gehören zum Gebiet Verkehrsrecht. Der Führerschein ist ein amtlicher Nachweis, der die Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr bestätigt. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann für Verkehrsteilnehmende schwerwiegende Konsequenzen haben.

Bei bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Verstößen wie z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt oder bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In solchen Fällen ist es bisweilen notwendig, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachzuweisen.

Auch Personen, die medizinisch verordnet Cannabis konsumieren, sehen sich häufig mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde konfrontiert. Oft erfolgt die Anordnung einer medizinischen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Doch anders als bei illegal konsumiertem Cannabis darf die Fahrerlaubnisbehörde nicht zwingend nur aufgrund des Konsums auf die Ungeeignetheit des Konsumierenden zum Führen eines Kraftfahrzeugs schließen. Sind Sie als Konsumentin oder Konsument von medizinisch verordnetem Cannabis von einer Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde betroffen, sollten Sie sich frühzeitig von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

Die Punkte im Fahreignungsregister, die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten dort eingetragen werden, sind ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit dem Führerschein. Je nach Schwere des Verstoßes gibt es verschiedene Punktzahlen. Bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Punkten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

In Führerscheinangelegenheiten vertreten und beraten wir Sie unter anderem zu diesen Themen:

  • Fahrerlaubnisentzug
  • Fahrverbot
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Konsum medizinisch verordnetem Cannabis
  • Anordnung einer medizinischen Untersuchung
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Führerschein auf Probe
  • EU-Führerschein


Bußgeldverfahren

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und können mit Bußgeldern geahndet werden. Diese werden beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder falschem Parken verhängt. Der Bußgeldbescheid wird in der Regel durch die zuständige Verkehrsbehörde oder die Polizei ausgestellt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen.

Bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten kann es neben einem Bußgeld zur Verhängung eines Fahrverbots kommen. Ein Fahrverbot bedeutet, dass dem Fahrer für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird, ein Kraftfahrzeug zu führen, der Führerschein wird für diese Zeit in amtliche Verwahrung genommen.

Bei wiederholten oder gravierenden Verkehrsverstößen kann es auch hier zu Punkten im Fahreignungsregister kommen, das Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erfasst, die gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Das Erreichen einer bestimmten Punktzahl kann zu weiteren Maßnahmen wie einer verpflichtenden Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen.

In Bußgeldsachen bzw. im Ordnungswidrigkeitenrecht beraten wir unter anderem zu diesen Themen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstoß
  • Verstoß gegen die Promillegrenze
  • Handy am Steuer
  • Rotlichtverstoß



Häufige Fragen:

Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person erhalten kann, wenn sie durch eine Handlung einer anderen Person körperliche oder seelische Schmerzen erlitten hat. Das Schmerzensgeld wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung der gegnerischen Seite gezahlt. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. der Schwere der Verletzungen, den erlittenen Schmerzen und dem Ausmaß der Beeinträchtigungen. Es gibt keine feste Regelung, die Entschädigung wird in jedem Fall individuell berechnet.


Welche Ansprüche kann ich nach einem Unfall gegenüber der verursachenden Person geltend machen?

Neben einem möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld können Sie Schadensersatz für materielle Schäden wie z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder Verdienstausfallschäden verlangen. Unter Umständen sind auch Kosten für die genaue Schadensfeststellung durch Sachverständige ersatzfähig. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung der Gegenseite durchzusetzen.


Sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt oder eine Anwältin kontaktieren, auch wenn der Unfall unverschuldet war?

Ja, es ist empfehlenswert, auch nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die entstehenden Gebühren für einen Anwalt oder eine Anwältin von der Gegenseite zu tragen. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass Sie die volle Schadensregulierung erhalten. Dies umfasst die Prüfung Ihrer Ansprüche, die Beratung zur Schadensregulierung, die Vertretung vor Gericht und die Durchsetzung Ihrer Rechte als geschädigte Person gegenüber der gegnerischen Versicherung.


Wie werden Schuld und Haftung in Verkehrs(straf)sachen geprüft?

In Verkehrsstrafsachen und zivilrechtlichen Verkehrsangelegenheiten werden Schuld und Haftung anhand der vorliegenden Beweise wie Zeugenaussagen, Lichtbilder, Unfallberichte und Gutachten geprüft. Die Ermittlungen werden in der Regel von der Polizei durchgeführt und können auch forensische Untersuchungen beinhalten.