Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmittel führt, kann – vergleichbar dem Alkoholkonsum – mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Näheres regelt § 24 a StVG. Die günstigste bußgeldrechtliche Folge ist beim Ersttäter die...
Nach geltender Rechtsprechung ist ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille stets von einer sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen, die zu einer Verurteilung gem. § 316 StGB bzw. § 315 c StGB führt. Bei einer BAK zwischen 0,3 Promille und...