Nach geltender Rechtsprechung ist ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille stets von einer sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen, die zu einer Verurteilung gem. § 316 StGB bzw. § 315 c StGB führt. Bei einer BAK zwischen 0,3 Promille und...