Kanzlei Wüsthoff Mannheim


Arbeitsrecht

Ihr starker Partner für Arbeitsrecht in Mannheim

Unsere Kanzlei mit Sitz in Mannheim ist auf die Beratung im Arbeitsrecht spezialisiert. Seit mehr als 30 Jahren vertreten wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen − unter anderem IT, Health Care, Consulting, Marketing, Gastronomie, produzierendes Gewerbe sowie Start-ups, Selbstständige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Führungskräfte, Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer bundesweit bei sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Ob in der außergerichtlichen Beratung oder in Verfahren vor den Arbeitsgerichten − wir unterstützen Sie mit vollem Einsatz bei Ihren Anliegen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen auch in langwierigen und juristisch komplexen Verhandlungen nie aus den Augen zu verlieren und Sie mit dem bestmöglichen Ergebnis aus jeder Auseinandersetzung herauszuführen.  

 

Arbeitswelt 4.0

Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, der Einsatz von künstlicher Intelligenz, eine neue Erwartungshaltung junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Wunsch nach veränderten Organisationsstrukturen und Führungsstilen prägen das neue Verständnis von Arbeit.

Dies stellt einige Unternehmen vor große Herausforderungen. Gerade aufgrund des akuten Fachkräftemangels ist es jedoch wichtig, die Bedürfnisse und Wünsche von Mitarbeitenden durch die Implementierung von “New Work”- Konzepten mehr in den Mittelpunkt zu rücken, um nachhaltig zukunftsfähig zu bleiben.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Mandantschaft bei der Umstrukturierung ihrer unternehmensinternen Prozesse und der Gestaltung neuer Arbeitsmodelle zu begleiten und unternehmerische Gesichtspunkte dabei nicht außer Acht zu lassen.

Ob Remote Work, 4-Tage-Woche, Workation oder Desk Sharing − wir gestalten Ihren Weg in die neue Arbeitswelt.

Wir streben außergerichtliche Konfliktlösungen an

Oftmals ist eine außergerichtliche Einigung effektiver und kostengünstiger als die Durchführung eines Verfahrens vor den Arbeitsgerichten. Wir legen großen Wert darauf, nicht nur Ihre juristischen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren − eine Einigung ohne Gerichtsverfahren ist manchmal die bessere Lösung. Doch wenn ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten unumgänglich ist, kämpfen wir durchsetzungsstark für die Wahrung Ihrer Interessen.


Pragmatisch, präzise und lösungsorientiert

Wir haben uns bewusst für eine Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete entschieden, denn unser Rechtssystem ist zu komplex, um in allen Bereichen gleichermaßen sachverständig zu agieren. Gerade das Fachgebiet Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet stark von Rechtsprechung geprägt, weshalb unser Team ständig Fortbildungen absolviert. Dank unserer langjährigen Erfahrung können unsere Mandantinnen und Mandanten auf fachlich kompetente juristische Unterstützung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bauen.

Ob Aufhebungsvertrag, Verhandlung mit der Gegenseite über eine Abfindung oder fristlose und ordentliche Kündigung − unser Team hilft Ihnen professionell und engagiert. In gemeinsamer Absprache finden wir die für Sie passende Strategie.

Wir vertreten Ihre Interessen nicht nur in Mannheim und Umgebung, sondern auch bundesweit. Unsere Rechtsberatung erfolgt aus diesem Grund auf Wunsch gerne vollständig digital.

Arbeitsmodelle gestalten - nachhaltig und individuell

Lassen Sie uns Arbeitskonzepte gemeinsam neu denken und Ihre Unternehmensstrukturen nachhaltig profitabler gestalten.

Wir sind auf individuelle Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Entscheidungen spezialisiert.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und teilen Sie uns mit, was wir für Sie tun können.

 

Individuelles Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen, die die Arbeitsbeziehung zwischen Mitarbeitenden und deren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern klären. Es umfasst alle Vereinbarungen und Verträge, die zwischen den beiden Parteien getroffen werden wie Arbeitsverträge, Kündigungen und Urlaubsvereinbarungen.

Im individuellen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

Kündigung und Kündigungsschutz

  • Kündigungsfristen und -formalitäten
  • Abmahnungen: Eine Abmahnung oder Ermahnung im Arbeitsrecht ist eine formale Rüge durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin aufgrund eines Fehlverhaltens oder einer Pflichtverletzung; sie dient dazu, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zur Verbesserung ihres Verhaltens aufzufordern
  • Kündigungsschutzklage: Eine Kündigungsschutzklage ist eine gerichtliche Klage, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einreichen können, um die Rechtmäßigkeit einer erhaltenen Kündigung prüfen zu lassen; die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens vor Gericht kann je nach Fall variieren; sie hängt von Faktoren wie der Komplexität des Falls und der Auslastung der Arbeitsgerichtsbarkeit ab, dauert jedoch in der Regel einige Monate bis zu über einem Jahr. Achtung: Für die Klageerhebung läuft eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung; wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, wird die Kündigung wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden − hier gilt es also, schnell zu handeln
  • Mitbestimmung des Betriebsrats: Vor einer Kündigung muss der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden; unterbleibt dies, ist die Kündigung unwirksam; bei bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bedarf es einer Zustimmung des Betriebsrats
  • Kündigungsschutzrecht und seine Ausnahmen: Der Kündigungsschutz bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen sollen; er regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für eine rechtmäßige Kündigung; besonderer Kündigungsschutz besteht z. B. für Personen mit einer Schwerbehinderung, Betriebsratsmitglieder oder Schwangere
  • Abfindung und Kündigungsentschädigungen
  • Alternative Beendigungsmöglichkeiten
  • Sozialauswahl und ihre Kriterien

Vertragsgestaltung

  • befristete und unbefristete Arbeitsverträge
  • Freelancer-Verträge, Beraterverträge
  • Aufhebungsvertrag: Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, das Arbeitsverhältnis zu beenden; in einem Aufhebungsvertrag werden in der Regel Details wie die Beendigungsmodalitäten, eine eventuelle Abfindung und Vertraulichkeitsvereinbarungen festgelegt; eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags unterstützen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben
  • Abwicklungsvertrag: Anders als der Aufhebungsvertrag beendet ein Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht; er wird erst dann abgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits durch Kündigung beendet wurde; ein Abwicklungsvertrag enthält Bedingungen, die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind wie die Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Wettbewerbsverbote
  • Dienstwagennutzung
  • Compliance- und ethische Richtlinien
  • Homeoffice-Richtlinien: Ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten dürfen, ist grundsätzlich eine Entscheidung der Beschäftigungsgebenden; einigen sich die Parteien auf die Erbringung der Arbeitsleistung vom häuslichen Arbeitsplatz aus, gilt es vieles zu beachten − Vorschriften des Arbeitsschutzes, Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und Regelungen zum Datenschutz sind nur wenige der Punkte, die dringend vertraglich festgelegt werden sollten, damit es im Nachhinein nicht zu Auseinandersetzungen kommt
  • Mobiles Arbeiten und New Work (Workation etc.)
  • Sabbaticals, Secondments

Prozessrecht

  • Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit in allen Instanzen
  • Schlichtung vor der Einigungsstelle
  • Rechtsmittel und Revision

Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen

  • Arbeitszeitmodelle: Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit
  • Arbeitszeiterfassung und Überstundenregelungen
  • Arbeitszeitverringerung
  • Befristung
  • Urlaubsansprüche und -regelungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf Mindesturlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz; die genaue Anzahl der Urlaubstage variiert je nach Beschäftigungsdauer und Arbeitszeit, beträgt jedoch bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr
  • Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzvorschriften

Entlohnung und Vergütung

  • Mindestlohnbestimmungen
  • Abfindung: Eine Abfindung ist eine einmalige Ausgleichszahlung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; sie wird gegebenenfalls bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt − beispielsweise im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsabgeltung: Von Urlaubsabgeltung spricht man, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund einer Beendigung des Arbeitsvertrags ihren Urlaub bis zum Beendigungszeitpunkt nicht mehr nehmen können; in diesem Fall haben sie das Recht, sich die restlichen Urlaubstage auszahlen zu lassen; gerne prüfen wir Ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Bonus- und Prämiensysteme

Mutterschutz und Elternzeit

Der Mutterschutz im Arbeitsrecht bezieht sich auf die speziellen Regelungen und Schutzmaßnahmen, die für Schwangere und Mütter gelten. Es soll ihre Gesundheit und die Gesundheit des ungeborenen Kindes schützen und ihnen bestimmte Rechte gewähren. Im Mutterschutz gilt beispielsweise ein Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter, ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten, die Möglichkeit von Schutzfristen vor und nach der Geburt, Anspruch auf Stillzeiten und ein Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit.

  • Mutterschaftsleistungen
  • Elternzeit: Dauer und Anspruch
  • Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

  • Antidiskriminierungsprävention
  • Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitssicherheit
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
  • Betriebsvereinbarungen
  • Schwerbehindertenrechte
  • Urlaubsansprüche (Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung und Urlaubsübertragung)
  • Entschädigungsansprüche und Rehabilitation

Mitarbeiterführung und Personalmanagement

  • Benefit-Regelungen, Bonusvereinbarungen
  • Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbeurteilungen und Leistungsmanagement
  • Konzepte der betrieblichen Altersversorgung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitszeugnisse



Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Beschäftigten auf kollektiver Ebene − insbesondere durch Gewerkschaften und Betriebsräte.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt unsere Kanzlei unter anderem in folgenden Bereichen:

Tarifvertragsrecht

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die Arbeitsbedingungen und Gehälter in bestimmten Branchen regeln. Sie sind rechtlich bindend und gelten für alle Mitglieder der tarifvertragschließenden Parteien.

  • Gestaltung von Haustarifverträgen
  • Beratung und Interessenvertretung

Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz normiert das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen und Beschäftigten. Es überträgt Mitspracherechte der unternehmerischen Entscheidungen an die Interessenvertreter und Mitbestimmungsrechte für Maßnahmen zum Wohle der Belegschaft.

  • Betriebsratsanhörungen: Eine Betriebsratsanhörung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren im Falle eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats, beispielsweise vor einer Kündigung nach § 102 BetrVG
  • Beratung zu Informationsrechten und Mitbestimmungsrechten
  • Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen
  • Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen
  • Teilnahme an Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren
  • arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

Arbeitskampfrecht

  • Streik und Lohnzahlungspflichten
  • Streikbruchprämien